Es gibt Luftfahrzeuge, bei denen eine Eintragung ins Register nicht zweckmäßig ist, weil das Kennzeichen nur kurzfristig für die Flugerprobung oder Test- und Überstellungsflüge benötigt wird.
Luftfahrzeuge in Erprobung, Amateurbauten (Experimentals) oder Stückprüfungen erhalten vorübergehend die Kennung OE V**, solche für eine einmalige Verwendung bei Überstellungsflügen (Permit to Fly) die Kennung OE-U** (Motorluftfahrzeuge) und OE-999* (Motorsegler).

Diese werden aber nicht veröffentlicht. Hier wurde versucht, erstmals eine Liste dieser unbekannten OE-Kennzeichen zusammenzustellen. Im Bild die MAL 04 Speedbird, ein Amateurbau von Horst Malliga. Grundlage war ein ausrangierter Zusatztank einer F-4 Phantom. Die Maschine erhielt nach einer Bruchlandung infolge Leitwerkflatterns keine Zulassung.
Die unbekannten Kennzeichen OE-U** / OE-V**
Download PDF